Mehrwertsteuer in Argentinien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Argentinien, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Argentiniens durchführen.

Letzte Aktualisierung: November 2025
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30%

Die Mehrwertsteuer macht über 30 % der gesamten Steuereinnahmen Argentiniens aus und ist damit die größte Steuerquelle des Landes.

Argentinien auf einen Blick.

Standardtarif

21 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 21 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Argentinischer Peso (ARS)

Nullsatzartikel

Bestimmte Exporte und Dienstleistungen sind mehrwertsteuerfrei, während ausgewählte Verlags- und Medienaktivitäten von der Steuer befreit sind.

Mehrwertsteuerformat

11 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für nicht ansässige Unternehmen

Mehrwertsteuer Einhaltung in Argentinien.

Sie sind geschäftlich in Argentinien tätig? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften des nationalen Steuergesetzes halten.

Wer muss sich registrieren?

Die Registrierung ist je nach Art der Tätigkeit obligatorisch, nicht jedoch ab einem bestimmten Schwellenwert. Unternehmen müssen sich registrieren lassen, wenn sie Tätigkeiten ausüben, die der Mehrwertsteuerpflicht unterliegen, unabhängig von ihrem Umsatz.

Umsatzsteuerregistrierung in Argentinien
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Argentinien

Monatlich

Ende des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Argentinien

Monatlich

Ende des Monats, der auf den Steuerzeitraum folgt

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Argentinien erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers
Argentinien hat spezielle Mehrwertsteuerregeln für digitale Dienstleistungen eingeführt, die von Nichtansässigen erbracht werden. Der Anbieter erhebt keine Mehrwertsteuer; stattdessen überweisen Kreditkartenunternehmen oder Finanzinstitute diese als Quellensteuer an die Steuerbehörde. Andernfalls muss der argentinische Empfänger die Mehrwertsteuer direkt entrichten.

e-invoicing in Argentinien.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Ja

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Direktes/unreguliertes Freigabemodell

Name der Börseninfrastruktur

Elektronisches Rechnungsstellungssystem der AFIP

Verwendete Formate

XML (AFIP-Schema)

Häufig gestellte Fragen

Nein, die Vorsteuer, die Unternehmen entstehen, die nicht in Argentinien ansässig und dort nicht umsatzsteuerlich registriert sind, ist in der Regel nicht erstattungsfähig.

Der Standard-Mehrwertsteuersatz (IVA) beträgt 21 %, aber je nach Waren oder Dienstleistungen gibt es auch andere Sätze (z. B. 27 %, 10,5 %).

Ja, die meisten umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler müssen elektronische Rechnungen ausstellen, einschließlich B2B- und B2G-Transaktionen.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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