VAT IT x Verband für Geschäftsflugzeuge:
Als Betreiber gemäß Teil 91, der Flüge nach Europa oder in die APAC-Region durchführt, wird eine Steuer namens Mehrwertsteuer (MwSt.) erhoben, die auf alle landgestützten Dienstleistungen zu entrichten ist.
Wenn Ihre Flugbesatzungen in fremden Ländern landen und aussteigen, fallen zwangsläufig Kosten (Hotel, Transport, Verpflegung) an, die diese lokalen Mehrwertsteuergebühren enthalten.
Da diese Reisekosten geschäftlichen Zwecken dienen, sind sie erstattungsfähig.
Auch für die Bodenabfertigung und das Betanken Ihrer Privatjets bei ausländischen FBOs fällt ausländische Mehrwertsteuer an, die ebenfalls erstattet werden kann.
Als Mitglied der CAA bieten wir einen Sonderrabatt auf diese Mehrwertsteuerrückerstattungsdienste an: Unser normaler Satz beträgt 35 % der erstatteten Steuer als Provision – CAA-Mitglieder können für genau denselben Service mit 27,5 % rechnen.