Mehrwertsteuer in Kasachstan

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Kasachstan, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Kasachstans durchführen.

Letzte Aktualisierung: November 2025
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Erstens

Kasachstan erhebt Mehrwertsteuer auf Kryptowährungstransaktionen und ist damit eines der ersten Länder, das diesen Schritt unternimmt.

Kasachstan auf einen Blick.

Standardtarif

12 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 12 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Kasachischer Tenge (KZT)

Nullsatzartikel

Export von Waren und internationalen Transportdienstleistungen, Verkauf von Waren in Sonderwirtschaftszonen usw.

Mehrwertsteuerformat

Fünfstellige Seriennummer und siebenstellige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Fiskalvertretung

Nicht zutreffend

e-invoicing in Kasachstan.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Ja

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Vorabfreigabe (Validierung bei Einreichung)

Name der Börseninfrastruktur

Elektronisches Rechnungsinformationssystem (EIIS)

Verwendete Formate

XML, digital signiert mit elektronischer Signatur

Häufig gestellte Fragen

Die obligatorische Umsatzsteuerregistrierungspflicht tritt ein, wenn der Umsatz 20.000 MCI (Monatlicher Berechnungsindex) übersteigt. Die Registrierung muss innerhalb von 10 Werktagen nach dem Monat erfolgen, in dem Sie diesen Schwellenwert überschritten haben. Auch wenn Sie den Schwellenwert nicht erreichen, können Sie sich freiwillig für die Umsatzsteuer registrieren lassen.

Die Vorsteuer ist für Waren oder Dienstleistungen, die nicht mit steuerpflichtigen Umsätzen in Zusammenhang stehen, nicht erstattungsfähig. Dienstleistungen oder Waren, die von Lieferanten bezogen wurden, die von Gerichten für inaktiv erklärt wurden, sind nicht abzugsfähig.

Ausländische Anbieter von elektronisch erbrachten Dienstleistungen an Privatpersonen in Kasachstan müssen sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen. Sie müssen auf diese elektronischen Dienstleistungen 12 % Mehrwertsteuer entrichten.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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