Mehrwertsteuer in Österreich

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Österreich, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Österreichs tätigen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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1973

Österreich führte die Mehrwertsteuer 1973 ein, kurz vor dem Beitritt zur Europäischen Union.

Österreich auf einen Blick.

Standardtarif

20 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 20 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Bestimmte Waren, Transportleistungen und Finanzdienstleistungen unterliegen dem Nullsatz, während ausgewählte Spenden steuerbefreit sind.

Mehrwertsteuerformat

U gefolgt von 8 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für Nicht-EU-Unternehmen unter bestimmten Bedingungen

Rückforderung Mehrwertsteuer in Österreich.

Ausländische Unternehmen, denen in Österreich Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben berechnet wird, können diese möglicherweise zurückfordern.

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
0%
Unterkunft
10%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
10%
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
20%
Kraftstoff
0%
Öffentlich Verkehr
10%
Taxis
0%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
20%
Schulungen und Seminare
20%
Waren
20%
Interne Verrechnungen
20%
Bürokosten
20%
Marketingkosten
20%
Honorare & AP-Rechnungen
20%
Unterhaltung 4
Mehrwertsteuer Compliance in Österreich.

Sie möchten in Österreich geschäftlich tätig werden? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften der österreichischen Mehrwertsteuergesetzgebung halten.

Wer muss sich registrieren?

Für Unternehmen, die den Umsatzsteuer-Schwellenwert überschreiten, ist eine Registrierung grundsätzlich erforderlich. Unternehmen, die unterhalb des Schwellenwerts liegen, können sich jedoch ebenfalls freiwillig registrieren lassen.

Umsatzsteuerregistrierung in Österreich
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Österreich

Monatlich

15. des Folgemonats

vierteljährlich

15. des Monats nach dem Quartal

Jährlich

30. April des folgenden Kalenderjahres Bei elektronischer Einreichung: 30. Juni des folgenden Kalenderjahres

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Österreich

Monatlich

15. des Folgemonats

vierteljährlich

15. des Monats nach dem Quartal

Jährlich

30. April des folgenden Kalenderjahres Bei elektronischer Einreichung: 30. Juni des folgenden Kalenderjahres

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Österreich folgt den Mehrwertsteuerregelungen der EU für elektronisch erbrachte Dienstleistungen (ESS). Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten (z. B. Website-Hosting, Software, digitale Medien), müssen den Mehrwertsteuersatz entsprechend dem Standort des Verbrauchers anwenden und nutzen dafür häufig das OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen.

E-Rechnungsstellung in Österreich.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. Juli 2030

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

e-Rechnung.gv.at (über USP-Portal)

Verwendete Formate

XML (Europäische Norm EN 16931 – z. B. nationale ebInterface XML oder Peppol BIS 3.0)

Häufig gestellte Fragen

Ausländische Unternehmen müssen das österreichische Mehrwertsteuerregistrierungsverfahren durchlaufen, um eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu erhalten. Dazu müssen sie die erforderlichen Unterlagen bei den österreichischen Steuerbehörden einreichen und sicherstellen, dass sie die österreichischen Mehrwertsteuerbestimmungen einhalten. Die österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist für die Rechnungsstellung und die Beantragung von Mehrwertsteuerrückerstattungen in Österreich unerlässlich.

Ausländische Unternehmen können die österreichische Mehrwertsteuer auf lokale Ausgaben zurückfordern, indem sie einen Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Österreich stellen. EU-Unternehmen beantragen dies über ihre nationalen Steuerportale, während Nicht-EU-Unternehmen einen physischen Antrag einreichen müssen. Um die österreichische Mehrwertsteuer erfolgreich zurückzufordern, sind ordnungsgemäße Unterlagen und gültige Rechnungen unerlässlich.

Unternehmen müssen sich in Österreich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn sie die lokalen Umsatzschwellen überschreiten oder steuerpflichtige Tätigkeiten in Österreich ausüben. Dies gilt auch für ausländische Unternehmen, die keine physische Präsenz im Land haben. Nach der Registrierung erhalten Unternehmen eine österreichische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, die für die Rechnungsstellung und die Einhaltung des österreichischen Umsatzsteuerrechts erforderlich ist.

Nachbarländer.

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