Mehrwertsteuer in der Slowakei

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in der Slowakei, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb der Slowakei durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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Die Slowakei hat die Mehrwertsteuer auf Bücher und Medikamente gesenkt, um den Zugang zu Bildung und Gesundheit zu fördern.

Die Slowakei auf einen Blick.

Standardtarif

23 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 20 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Lieferungen innerhalb der EU, internationaler Personenverkehr und Dienstleistungen im Zusammenhang mit Exporten oder grenzüberschreitendem Verkehr.

Mehrwertsteuerformat

SK gefolgt von 10 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für Nicht-EU-Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben

Rückforderung Mehrwertsteuer in der Slowakei.

Ausländische Unternehmen, denen in der Slowakei Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Die Slowakei wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass die Slowakei ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
5%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
23%
Kraftstoff
Nicht rückforderbar
Öffentlich Verkehr
23%
Taxis
23%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
23%
Schulungen und Seminare
23%
Waren
23%
Interne Verrechnungen
23%
Bürokosten
23%
Marketingkosten
23%
Honorare & AP-Rechnungen
23%
Unterhaltung 4
Mehrwertsteuer Einhaltung in der Slowakei.

Sie möchten in der Slowakei geschäftlich tätig werden? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften des Gesetzes Nr. 222/2004 halten.

Wer muss sich registrieren?

Unternehmen müssen sich nicht registrieren, wenn sie unter dem Schwellenwert liegen, können sich jedoch freiwillig registrieren lassen.

Umsatzsteuerregistrierung in der Slowakei
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in der Slowakei

Monatlich

25. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

25. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in der Slowakei

Monatlich

25. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

25. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Die Slowakei erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers und nutzt dabei das OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU.

e-invoicing in der Slowakei.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. Januar 2027

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

IS EFA (Informationssystem für elektronische Rechnungsstellung)

Verwendete Formate

UBL 2.1 / UN CII D16B (EN16931-konformes XML)

Häufig gestellte Fragen

Für eine Mehrwertsteuerrückerstattung in der Slowakei müssen in der Regel folgende Dokumente eingereicht werden:
Für Rückerstattungen gemäß der 8. Richtlinie – Rechnungen, für die eine Mehrwertsteuerrückerstattung in der Slowakei beantragt wird, und Unterlagen für Ihren Bevollmächtigten (falls zutreffend – z. B. wenn Sie VAT IT Ihren Bevollmächtigten bestellt haben) sowie eine Bankerklärung.
Für Rückerstattungen gemäß der 13. Richtlinie – Rechnungen, für die eine Mehrwertsteuerrückerstattung in der Slowakei beantragt wird, eine gültige Steuerbescheinigung, ein ausgefülltes Antragsformular sowie die Unterlagen für Ihren Bevollmächtigten (falls zutreffend).

Ab dem 1. Januar 2025 wurde der Standard-Mehrwertsteuersatz in der Slowakei von 20 % auf 23 % erhöht. Daher werden Mehrwertsteuerrückerstattungen für Ausgaben, die für das Jahr 2024 eingereicht werden (Einreichung im Jahr 2025), mit dem alten slowakischen Mehrwertsteuersatz von 20 % berechnet.

Unternehmen haben in der Regel Anspruch auf eine Rückerstattung der slowakischen Mehrwertsteuer, wenn sie nicht in der Slowakei ansässig sind, keine slowakische Mehrwertsteuerregistrierung haben (und somit keine slowakische Mehrwertsteuernummer besitzen) und keine steuerpflichtigen Lieferungen tätigen, die in der Slowakei der Mehrwertsteuer unterliegen. Das Unternehmen muss außerdem in einem Land ansässig sein, das slowakischen Unternehmen hinsichtlich der Mehrwertsteuerrückerstattung eine gegenseitige Behandlung gewährt.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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