Mehrwertsteuer in Bosnien und Herzegowina

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Bosnien und Herzegowina, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb von Bosnien und Herzegowina durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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17%

Das Land hat einen einheitlichen Mehrwertsteuersatz (17 %), keine ermäßigten oder Sondersteuersätze.

Bosnien und Herzegowina auf einen Blick.

Standardtarif

17 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Nicht zutreffend

Mandat e-invoicing

Nein

Währung

Wandelmarke (KM)

Nullsatzartikel

Zu den steuerfreien Lieferungen in Bosnien und Herzegowina zählen ausgewählte exportbezogene Waren und Dienstleistungen sowie bestimmte Finanz- und Zentralbankprodukte.

Mehrwertsteuerformat

12 oder 13 Ziffern lang

Fiskalvertretung

Ja, in der Regel für Nichtansässige erforderlich.

Rückforderung Mehrwertsteuer in Bosnien und Herzegowina.

Ausländische Unternehmen, denen in Bosnien und Herzegowina Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
Nicht rückforderbar
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
17%
Öffentlich Verkehr
Nicht rückforderbar
Taxis
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
17%
Schulungen und Seminare
17%
Waren
17%
Interne Verrechnungen
17%
Bürokosten
17%
Marketingkosten
17%
Honorare & AP-Rechnungen
17%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Bosnien und Herzegowina.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Wird noch bekannt gegeben

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

Nicht zutreffend

Verwendete Formate

Nicht zutreffend

Häufig gestellte Fragen

Im Allgemeinen hat ein Unternehmen Anspruch auf eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Bosnien und Herzegowina, wenn es nicht für die Mehrwertsteuer in Bosnien und Herzegowina registriert ist (und somit keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Bosnien und Herzegowina hat) und keine steuerpflichtigen Lieferungen tätigt, die in Bosnien und Herzegowina der Mehrwertsteuer unterliegen würden.

Nein, Fotokopien und Scans dürfen in Bosnien und Herzegowina in einem Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung beigefügt werden.

Im Allgemeinen können Unternehmen in Bosnien und Herzegowina folgende Ausgaben im Rahmen einer Mehrwertsteuerrückerstattung geltend machen: Diesel, Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen sowie sonstige allgemeine Betriebsausgaben (z. B. Honorare für Fachleute).

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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