Mehrwertsteuer in Ghana

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Ghana, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Ghanas durchführen.

Letzte Aktualisierung: Mai 2025
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1998

Ghana war eines der ersten afrikanischen Länder, das die Mehrwertsteuer einführte (1998), nachdem ein früherer Versuch im Jahr 1995 gescheitert war.

Ghana auf einen Blick.

Standardtarif

15 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 15 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Ghanaischer Cedi (GHS)

Nullsatzartikel

Die Nullbesteuerung gilt für Ausfuhren, bestimmte Lieferungen im Zusammenhang mit dem internationalen Transport und bestimmte lokal hergestellte oder montierte Waren.

Mehrwertsteuerformat

11 alphanumerische Zeichen

Fiskalvertretung

Nichtansässige können einen Vertreter benennen. Das Finanzamt kann eine Person als Vertreter eines Steuerpflichtigen benennen, wenn dies als notwendig erachtet wird.

e-invoicing in Ghana.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Direktes/unreguliertes Freigabemodell

Name der Börseninfrastruktur

e-VAT-Plattform

Verwendete Formate

XML oder JSON (Mehrwertsteuerbeleg)

Häufig gestellte Fragen

In den meisten Fällen nein. Ghana hat kein umfassendes Mehrwertsteuerrückerstattungssystem für Ausländer. Rückerstattungen für Nichtansässige sind auf ganz bestimmte Fälle beschränkt (z. B. diplomatische Vertretungen).

Unternehmen, deren jährliche steuerpflichtige Lieferungen den von der GRA festgelegten Schwellenwert überschreiten, müssen sich registrieren lassen.
Unternehmen, die unter dem Schwellenwert liegen, können sich freiwillig registrieren lassen, wenn sie die Compliance-Bedingungen erfüllen.

 

Die Registrierung erfolgt über die Ghana Revenue Authority (GRA) durch Einreichung der erforderlichen Geschäftsunterlagen, darunter die Gründungsurkunde, die Steueridentifikationsnummer (TIN) und die Betriebsgenehmigung. Nach Prüfung und Genehmigung dieser Unterlagen stellt die GRA eine Umsatzsteuer-Registrierungsbescheinigung aus.

Nachbarländer.

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