Mehrwertsteuer in Südafrika

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Südafrika, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Südafrikas durchführen.

Letzte Aktualisierung: November 2025
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1991

bezeichnete Südafrika als das erste afrikanische Land, das die Mehrwertsteuer einführte.

Südafrika auf einen Blick.

Standardtarif

15 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 15 %.

Mandat e-invoicing

Freiwillig

Währung

Südafrikanischer Rand (ZAR)

Nullsatzartikel

Gilt für bestimmte Waren wie Grundnahrungsmittel, Exporte und öffentliche Verkehrsmittel

Mehrwertsteuerformat

10 Ziffern

Fiskalvertretung

Nein, für ausländische Unternehmen nicht erforderlich.

Mehrwertsteuer Einhaltung in Südafrika.

Sie sind geschäftlich in Südafrika tätig? Dann müssen Sie sich an die Mehrwertsteuerregelungen in Südafrika halten.

Wer muss sich registrieren?

Unternehmen, die den Schwellenwert überschreiten, müssen sich registrieren lassen, während Unternehmen, die darunter liegen, dies freiwillig tun können, wenn sie mindestens 50.000 Rand an steuerpflichtigen Lieferungen pro Jahr tätigen.

Umsatzsteuerregistrierung in Südafrika
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Südafrika

Monatlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Einreichung per eFiling

Halbjährlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Einreichung per eFiling

Jährlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Einreichung per eFiling

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Südafrika

Monatlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Zahlung per eFiling

Halbjährlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Zahlung per eFiling

Jährlich

25. des Folgemonats *Letzter Werktag des Folgemonats bei Zahlung per eFiling

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Südafrika erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers, und ausländische Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten, müssen die Mehrwertsteueranforderungen erfüllen.

e-invoicing in Südafrika.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Wird noch bekannt gegeben

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

Nicht zutreffend

Verwendete Formate

Nicht zutreffend

Häufig gestellte Fragen

Die Rückgaben können je nach Lieferantenkategorie monatlich, zweimonatlich oder jährlich erfolgen.

Nein – elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht verpflichtend, sofern alle Anforderungen an Mehrwertsteuerrechnungen erfüllt sind.

Die Vorsteuer auf Bewirtungskosten wird in der Regel nicht anerkannt, mit wenigen Ausnahmen.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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