Mehrwertsteuer in Indonesien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Indonesien, einschließlich der geltenden Sätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Indonesiens durchführen.

Letzte Aktualisierung: November 2025
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2025

Der Mehrwertsteuersatz in Indonesien wurde 2022 auf 11 % angehoben und soll 2025 auf 12 % steigen.

Indonesien auf einen Blick.

Standardtarif

11 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 11 %

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Indonesische Rupiah (IDR)

Nullsatzartikel

Bestimmte Exporte von Waren und Dienstleistungen, bestimmte Verbindungsdienste, Satellitenanbieter und/oder Kommunikations-/Datenverbindungsdienste usw.

Mehrwertsteuerformat

15 Ziffern

Fiskalvertretung

Nicht erforderlich

e-invoicing in Indonesien.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Ja

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

e-Faktur Pajak-System (Online-Rechnungsanwendung)

Verwendete Formate

Proprietäres e-Faktur-Format (elektronische Mehrwertsteuerrechnung, die in das Steuersystem hochgeladen wird)

Häufig gestellte Fragen

Nein. Indonesien führt vor der Gewährung von Rückerstattungen detaillierte Steuerprüfungen durch, wodurch der Prozess langwierig und dokumentationsintensiv ist.

Nein. Alle Mehrwertsteuerrechnungen müssen über e-Faktur erstellt, digital signiert und elektronisch gemeldet werden.

PPN-Erklärungen müssen in der Regel bis zum Ende des auf den Steuerzeitraum folgenden Monats eingereicht werden.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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