Mehrwertsteuer in Slowenien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Slowenien, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Sloweniens durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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2000

Slowenien hat die Mehrwertsteuer Anfang der 2000er Jahre kurzzeitig abgeschafft, sie jedoch wieder eingeführt, um sich an die EU-Vorschriften anzupassen.

Slowenien auf einen Blick.

Standardtarif

22 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 22 %.

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Euro (EUR)

Nullsatzartikel

Der Mehrwertsteuersatz von null gilt für Ausfuhren, innergemeinschaftliche Umsätze, internationale Beförderungen und damit verbundene Dienstleistungen sowie bestimmte Lieferungen an Zentralbanken.

Mehrwertsteuerformat

SI gefolgt von 8 Ziffern

Fiskalvertretung

Ja, erforderlich für Nicht-EU-Unternehmen, die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeiten ausüben

Rückforderung Mehrwertsteuer in Slowenien.

Ausländische Unternehmen, denen in Slowenien Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben berechnet wird, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Slowenien wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Slowenien ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den berechtigten Ländern mit vollständiger Gegenseitigkeit gehören:
Zu den berechtigten Ländern mit begrenzter Gegenseitigkeit gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
Nicht rückforderbar
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
Nicht rückforderbar
Öffentlich Verkehr
9.5%
Taxis
9.5%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
22%
Schulungen und Seminare
22%
Waren
22%
Interne Verrechnungen
22%
Bürokosten
22%
Marketingkosten
22%
Honorare & AP-Rechnungen
22%
Unterhaltung 4
Mehrwertsteuer Einhaltung in Slowenien.

Sie sind geschäftlich in Slowenien tätig? Dann müssen Sie sich an die Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes (ZDDV-1) halten.

Wer muss sich registrieren?

Unternehmen unterhalb der Schwelle müssen sich nicht registrieren, können sich jedoch freiwillig registrieren lassen.

Umsatzsteuerregistrierung in Slowenien
Fristen für die Umsatzsteuererklärung in Slowenien

Monatlich

20. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Fristen für die Zahlung der Mehrwertsteuer in Slowenien

Monatlich

20. Tag des Folgemonats

vierteljährlich

20. Tag des Monats, der auf das Quartal folgt

Digitale Dienste im Umfang
Zu beachten

Slowenien erhebt Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen basierend auf dem Standort des Verbrauchers und nutzt dabei in der Regel das OSS-System für grenzüberschreitende Dienstleistungen innerhalb der EU.

e-invoicing in Slowenien.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. Januar 2027

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

Nicht zutreffend

Verwendete Formate

Nicht zutreffend

Häufig gestellte Fragen

Die Mehrwertsteuer auf die folgenden Ausgaben kann im Rahmen einer Mehrwertsteuerrückerstattung in Slowenien geltend gemacht werden: Taxi- und öffentliche Verkehrsmittelkosten, Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen sowie sonstige allgemeine Geschäftsausgaben (z. B. Honorare für Fachleute).

Ein Antrag auf Rückerstattung der slowenischen Mehrwertsteuer wird in der Regel innerhalb weniger Monate bearbeitet, aber die Frist kann sich verlängern, wenn die slowenische Mehrwertsteuerbehörde zusätzliche Informationen vom Antragsteller anfordert. Der Antragsteller oder sein Bevollmächtigter kann sich an die slowenische Mehrwertsteuerbehörde wenden, um sich nach dem Stand des Antrags auf Rückerstattung der slowenischen Mehrwertsteuer zu erkundigen.

Für die Erstattung der slowenischen Mehrwertsteuer gemäß der 8. Richtlinie sind keine Originalbelege und -rechnungen erforderlich, es können Fotokopien eingereicht werden. Für die Erstattung der slowenischen Mehrwertsteuer gemäß der 13. Richtlinie sind jedoch Originalrechnungen erforderlich.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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