Mehrwertsteuer in Oman

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Oman, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Omans tätigen.

Letzte Aktualisierung: März 2026
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2021

Oman hat 2021 die Mehrwertsteuer eingeführt und ist damit eines der jüngsten Länder weltweit, die diese Steuer eingeführt haben.

Oman auf einen Blick.

Standardtarif

5 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 5 %.

Mandat e-invoicing

Nein

Währung

Omani-Rial (OMR)

Nullsatzartikel

Eine breite Palette von Lebensmitteln (fast 500), Medikamenten, medizinischen Geräten, Elektroautos sowie exportierten Waren und Dienstleistungen.

Mehrwertsteuerformat

OM gefolgt von 11 Ziffern

Fiskalvertretung

Optional

Rückforderung Mehrwertsteuer in Oman.

Ausländische Unternehmen, denen in Oman Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Oman wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Oman ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
5%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
5%
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
Nicht rückforderbar
Öffentlich Verkehr
5%
Taxis
5%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
5%
Schulungen und Seminare
5%
Waren
5%
Interne Verrechnungen
5%
Bürokosten
5%
Marketingkosten
5%
Honorare & AP-Rechnungen
5%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Oman.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. August 2026

B2B e-Invoicing

Peppol-5-Ecken-Modell

Name der Börseninfrastruktur

In Entwicklung

Verwendete Formate

Wahrscheinlich Peppol BIS

Häufig gestellte Fragen

Nein, für eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Oman sind keine Originalrechnungen erforderlich. Daher können Scans und Fotokopien als Teil eines Antrags auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Oman eingereicht werden.

In Oman gibt es zwei Termine für die Einreichung von Mehrwertsteuerrückerstattungsanträgen:
30. Juni – für Rechnungen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember des Vorjahres angefallen sind
31. Dezember – für Rechnungen, die zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni des laufenden Jahres angefallen sind

Anträge auf Rückerstattung der omanischen Mehrwertsteuer müssen einen Betrag von 100 OMR überschreiten, damit sie bearbeitet werden können.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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