Mehrwertsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb der Vereinigten Arabischen Emirate tätigen.

Letzte Aktualisierung: März 2026
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2018

war das Jahr, in dem die Vereinigten Arabischen Emirate nach Jahrzehnten der Steuerfreiheit die Mehrwertsteuer einführten.

Die VAE auf einen Blick.

Standardtarif

5 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 5 %.

Mandat e-invoicing

Freiwillig

Währung

Dirham (AED)

Nullsatzartikel

Der Nullsatz gilt für Exporte, internationale Transporte und damit verbundene Lieferungen, bestimmte Transportausrüstungen sowie ausgewählte Gesundheits- und Bildungsdienstleistungen.

Mehrwertsteuerformat

15 Ziffern

Fiskalvertretung

Nein, nicht unbedingt erforderlich, aber üblich.

Rückforderung der Mehrwertsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten.

Ausländische Unternehmen, denen in den Vereinigten Arabischen Emiraten Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben berechnet wird, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung beantragen.

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Die VAE wenden das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass die VAE ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewähren, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den berechtigten Ländern mit vollständiger Gegenseitigkeit gehören:
Zu den berechtigten Ländern mit begrenzter Gegenseitigkeit gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
5%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
5%
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
5%
Öffentlich Verkehr
0%
Taxis
0%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
5%
Schulungen und Seminare
5%
Waren
5%
Interne Verrechnungen
5%
Bürokosten
5%
Marketingkosten
5%
Honorare & AP-Rechnungen
5%
Unterhaltung 4
e-invoicing in den Vereinigten Arabischen Emiraten.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Ab dem 1. Juli 2026

B2B e-Invoicing

5-Ecken-Freiraum-Modell

Name der Börseninfrastruktur

In Bearbeitung (noch keine Live-Plattform)

Verwendete Formate

Peppol PINT AE

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Ausgaben sind in der Regel erstattungsfähig im Rahmen der Mehrwertsteuer der Vereinigten Arabischen Emirate: Kraftstoff, Unterkunft, Verpflegung, Getränke und Restaurantdienstleistungen, Eintrittsgelder für Messen und Ausstellungen sowie sonstige allgemeine Geschäftsausgaben (z. B. Honorare für Fachleute).

Es kann nur ein einziger (jährlicher) Antrag auf Erstattung der Mehrwertsteuer der Vereinigten Arabischen Emirate gestellt werden.

Ein Antrag auf Rückerstattung der Mehrwertsteuer in den Vereinigten Arabischen Emiraten muss mindestens 2000,00 AED betragen.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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