Mehrwertsteuer in Bahrain

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Bahrain, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Einreichungsfristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Bahrains durchführen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
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5%

Als Bahrain 2019 die Mehrwertsteuer einführte, lag der Steuersatz zunächst bei 5 % und war damit einer der niedrigsten weltweit.

Bahrain auf einen Blick.

Standardtarif

10 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 10 %.

Mandat e-invoicing

Freiwillig

Währung

Bahrain-Dinar (BHD)

Nullsatzartikel

Ausgewählte Waren, lebensnotwendige Güter, gesundheitsbezogene Produkte, Transportdienstleistungen und bildungsbezogene Aktivitäten werden bei der Mehrwertsteuer bevorzugt behandelt.

Mehrwertsteuerformat

15 Ziffern

Fiskalvertretung

Nein, es ist optional.

Rückforderung Mehrwertsteuer in Bahrain.

Ausländische Unternehmen, denen in Bahrain Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können MwSt.-Rückerstattung möglicherweise MwSt.-Rückerstattung .

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Bahrain wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Bahrain ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
10%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
10%
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
10%
Kraftstoff
0%
Öffentlich Verkehr
0%
Taxis
0%
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
10%
Schulungen und Seminare
10%
Waren
10%
Interne Verrechnungen
10%
Bürokosten
10%
Marketingkosten
10%
Honorare & AP-Rechnungen
10%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Bahrain.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Wird noch bekannt gegeben

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

TBA (System in Entwicklung)

Verwendete Formate

Wahrscheinlich XML-basiertes Format (zur Angleichung an die Umsatzsteuerberichterstattung)

Häufig gestellte Fragen

Nein. Wie in den meisten Ländern des Golf-Kooperationsrats gibt es auch in Bahrain nur einen Mehrwertsteuersatz.

Anträge auf Mehrwertsteuerrückerstattung in Bahrain müssen einen Betrag von 200 BHD überschreiten, damit sie bearbeitet werden können.

Zusätzlich zu den Rechnungen, für die eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Bahrain beantragt wird, müssen folgende Unterlagen eingereicht werden: Bankverbindung, gültige Steuerbescheinigung, Gründungsurkunde des Antragstellers, ausgefülltes Antragsformular und Unterlagen zum beauftragten Vertreter des Unternehmens (falls zutreffend – beispielsweise wenn das Unternehmen VAT IT beauftragt VAT IT den Antrag auf Mehrwertsteuerrückerstattung in seinem Namen VAT IT ).

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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