Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Saudi-Arabiens tätigen.

Letzte Aktualisierung: Januar 2026
Gruppe 427320837 e1763784339445

Mehrwertsteuer

In Saudi-Arabien wurde sie im Juli 2020 über Nacht von 5 % auf 15 % verdreifacht, um die durch die Pandemie verursachten Einnahmeverluste auszugleichen.

Saudi-Arabien auf einen Blick.

Standardtarif

15 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Mandat e-invoicing

Ja

Währung

Saudi-Rial (SAR)

Nullsatzartikel

Exporte, internationaler Transport, qualifizierte medizinische Güter, militärische Lieferungen und Lieferungen für diplomatische Missionen.

Mehrwertsteuerformat

15 Ziffern

Fiskalvertretung

Nein

Rückforderung Mehrwertsteuer in Saudi-Arabien.

Ausländische Unternehmen, denen in Saudi-Arabien Mehrwertsteuer auf abzugsfähige Ausgaben entsteht, können möglicherweise MwSt.-Rückerstattung beantragen.

Wer kann MwSt.-Rückerstattung beantragen?
Saudi-Arabien wendet das Prinzip der Gegenseitigkeit an. Das bedeutet, dass Saudi-Arabien ausländischen Unternehmen eine Mehrwertsteuerrückerstattung gewährt, jedoch nur, wenn diese ihren Sitz in zugelassenen Ländern haben.
Zu den förderfähigen Ländern gehören:
Erstattungsfähige Kosten:
Unterhaltung
Nicht rückforderbar
Unterkunft
15%
Speisen, Getränke und Restaurantdienstleistungen
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 1 2
Transportmittel mieten
Nicht rückforderbar
Kraftstoff
Nicht rückforderbar
Öffentlich Verkehr
Nicht rückforderbar
Taxis
Nicht rückforderbar
Unterhaltung 2 1
Eintritt zu Messen und Ausstellungen
15%
Schulungen und Seminare
15%
Waren
15%
Interne Verrechnungen
15%
Bürokosten
15%
Marketingkosten
15%
Honorare & AP-Rechnungen
15%
Unterhaltung 4
e-invoicing in Saudi-Arabien.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Ja

B2B-Mandat vorhanden

Ja

B2C-Mandat vorhanden

Ja

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Historisch

B2B e-Invoicing

Direktes/unreguliertes Freigabemodell

Name der Börseninfrastruktur

Fatoora

Verwendete Formate

XML UBL 2.1 KSA Hybrid oder PDF/A-3 (eingebettetes XML)

Häufig gestellte Fragen

Die folgenden Dokumente müssen im Rahmen einer Mehrwertsteuerrückerstattung für Saudi-Arabien eingereicht werden: alle Rechnungen, für die eine Rückerstattung beantragt wird, zusammen mit dem Zahlungsnachweis für diese Rechnungen, ein ausgefülltes Antragsformular, ein Rückerstattungsschreiben, eine Beschreibung der Art der Einkäufe und Dokumente für Ihren beauftragten Vertreter (falls zutreffend – z. B. wenn Sie VAT IT Ihren Vertreter beauftragt haben).

Im Allgemeinen kann ein Unternehmen in Saudi-Arabien eine Mehrwertsteuerrückerstattung für erstattungsfähige Ausgaben beantragen, wenn das Unternehmen nicht in Saudi-Arabien oder einem anderen GCC-Land ansässig ist, keine Mehrwertsteuerregistrierung in Saudi-Arabien hat und keine steuerpflichtigen Lieferungen tätigt, die in Saudi-Arabien der Mehrwertsteuer unterliegen würden. Ein Unternehmen muss sich als berechtigte Person registrieren lassen, bevor eine Mehrwertsteuerrückerstattung in Saudi-Arabien beantragt werden kann. VAT IT bei der Beantragung Ihrer Mehrwertsteuerrückerstattung in Saudi-Arabien behilflich sein.

Nein, im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gibt es in Saudi-Arabien nur den Standard-Mehrwertsteuersatz von 15 % und keine ermäßigten Mehrwertsteuersätze. Daher unterliegen Ausgaben, die in Saudi-Arabien mehrwertsteuerlich erstattungsfähig wären, nur dem Standard-Mehrwertsteuersatz von Saudi-Arabien.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

Verwandte Inhalte.