Mehrwertsteuer in Thailand

Dieser Leitfaden bietet einen Überblick über die Mehrwertsteuer in Thailand, einschließlich der geltenden Steuersätze, Registrierungsanforderungen, Compliance-Verpflichtungen und Abgabefristen. Er richtet sich an Unternehmen, die Transaktionen innerhalb Thailands tätigen.

Letzte Aktualisierung: November 2025
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7%

ist Thailands seit langem geltender Mehrwertsteuersatz, obwohl das Gesetz einen Standardwert von 10 % festlegt.

Thailand auf einen Blick.

Standardtarif

7 % Mehrwertsteuer

Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen

Ja, bei 7 %.

Mandat e-invoicing

Freiwillig

Währung

Thailändischer Baht (THB)

Nullsatzartikel

Der Nullsatz gilt für Exporte, Transaktionen mit staatlichen Stellen und internationalen Transportdienstleistungen.

Mehrwertsteuerformat

13 Ziffern

Fiskalvertretung

Nicht zutreffend

e-invoicing in Thailand.
Zusammenfassung des Mandats in diesem Land

B2G-Mandat in Kraft

Nein

B2B-Mandat vorhanden

Nein

B2C-Mandat vorhanden

Nein

Verpflichtungsstatus: B2B e-Invoicing

Wird noch bekannt gegeben

B2B e-Invoicing

Nicht zutreffend

Name der Börseninfrastruktur

E-Rechnungs- und E-Quittungssystem (Webportal/API)

Verwendete Formate

Thailändische elektronische Steuerrechnung (XML mit digitaler Signatur gemäß den Vorgaben der Steuerbehörde)

Häufig gestellte Fragen

Nein – derzeit ist die Ausstellung elektronischer Steuerrechnungen freiwillig.

Es gibt zwei Hauptsysteme:

  • E-Steuerrechnung und E-Quittungssystem („vollständige“ e-invoicing): Erfordert ein digitales Zertifikat, eine elektronische Signatur und die Integration mit der Steuerbehörde. 

  • E-Steuerrechnung per E-Mail: Für KMU mit einem Jahresumsatz von weniger als 30 Millionen THB; Rechnungen können im Word-, Excel- oder PDF-Format vorliegen und werden per E-Mail mit einem Zeitstempel versehen.

Einige wichtige Anforderungen:

  • Muss ein umsatzsteuerpflichtiges Unternehmen sein. 

  • Für das „vollständige“ System benötigen Sie ein elektronisches Zertifikat, das von einer vom Finanzamt zugelassenen Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde. 
  • Ausgestellte elektronische Rechnungen (im XML-Format) müssen monatlich an die Finanzbehörde übermittelt werden.

  • Sie müssen die E-Rechnungen so speichern/archivieren, dass sie nicht spurlos verändert werden können.

Nachbarländer.

Informieren Sie sich über indirekte Steuern in diesen Ländern:

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